Die Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler in Hessen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt. Das hat der hessische Verwaltungsgerichtshof in einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden. Daher kann der Unterricht im Jahrgang 4 nicht wie geplant am Montag, den 27.04.20 wieder aufgenommen werden. Die Durchführung der Notfallbetreuung für systemrelevante Berufe und berufstätige Alleinerziehende findet unverändert statt.